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Biozidhaltige Produkte - Neue Regelungen ab 2025

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der ancora Marina,

vielleicht haben Sie schon davon gehört, dass ab dem 01. Januar 2025 neue gesetzliche Regelungen für den Verkauf und die Anwendung von biozidhaltigen Produkten, wie z.B. Antifouling, in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen private Endverbraucher (Privatkunden) und zielen darauf ab, den sicheren und umweltbewussten Einsatz zu gewährleisten.

Was bedeutet das für Sie als Privatkunde?

Die Änderungen der Durchführungsverordnung ChemBiozidDV bringen einige neue Schritte mit sich, die Sie ab dem 01. Januar 2025 beim Kauf biozidhaltiger Antifouling-Produkte beachten müssen:

- Keine Selbstbedienung! Im stationären Handel werden biozidhaltige Produkte nicht mehr frei zugänglich sein.

- Onlineeinkäufe! Beim Onlinekauf biozidhaltiger Produkte wird ein Beratungsgespräch per Telefon oder Video notwendig.

- Verpflichtende Beratung! Ein sachkundiger und zertifizierter Mitarbeiter wird Sie über die sichere Anwendung und Umweltauswirkungen des Produkts informieren.

Da insbesondere der Onlinehandel jedoch noch keine Lösung für die gesetzlich geforderten Beratungsgespräche hat, wird zurzeit großflächig versucht, die Kunden dazu zu bewegen, jetzt noch schnell das benötigte Antifouling in größeren Mengen zu kaufen und sich schon für die nächsten Jahre damit einzudecken.

Wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass diese Großeinkäufe für Sie nicht notwendig sind, denn:

In unserem ancora Marina Yachtshop können Sie auch ab dem 01. Januar 2025 biozidhaltige Antifouling-Produkte erwerben.
Unser geschultes und zertifiziertes Personal berät Sie gerne!

Vielen Dank.

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