Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Winterlagerkunden,
aus Anlass einer ins heißgelaufenen Batterie in einem der Kundenschiffe heute Nacht müssen wir nochmals in aller Deutlichkeit auf die Vertragslage hinweisen:
In den Winterlagerverträgen ist unter Ziffer 17 geregelt, dass Brennstofftanks zu sichern sind, Gasflaschen und alle sonstigen brennbaren Flüssigkeiten von Bord zu nehmen sind. Batterien sind abzuklemmen.
Zusätzlich ist in unseren Winterlagerchecklisten neben der Unterschriftszeile aufgenommen:
„Ich nehme zur Kenntnis, dass Gasflaschen im Winterlager nicht an Bord verbleiben dürfen, Batterien abgeklemmt und die Yacht im Winterlager nur während der Geschäftsöffnungszeiten mit Landstrom versorgt werden kann. Beim Verlassen der Yacht besteht die Verpflichtung, den Landanschluss zu entfernen.“